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Reiki & Heilpraktiker

Reiki in Verbindung mit Heilpraktiken


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Alt 22.04.2010, 08:36   Heilpraktikergesetz Beitrag #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Snowblack
 
Registriert seit: 23.06.2009
Ort: zwischen Hamburg und Bremen
Beiträge: 2.402
Snowblack eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Heilpraktikergesetz

Hallo ihr Lieben,

ich habe etwas gefunden was euch interessieren sollte!

Es ist ja durch ein Gerichtsurteil im Jahre 2004 mal dazu gekommen das Reiki erlaubt sein soll, so wie eine Beratung.

Ich bin nun auf etwas gestoßen aus dem Langkreis Salzgitter die folgendes schreiben, ziemlich aktuell!

Stadt Salzgitter
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt)
Joachim-Campe-Str. 14
38226 Salzgitter
Tel.: 05341-8393455
Fax: 05341-8394953
E-Mail: gesundheit@stadt.salzgitter.de
Informationen
für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz
Stand: 20. Oktober 2009


Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur
Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei
Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.
Auf die Art der angewandten Heil- und Behandlungsmethode kommt es dabei nicht an. z.B.
Blutegeltherapie, Sauerstofftherapie, Pendeln, Psychotherapie und Reiki, sind Ausübung der
Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob
es sich bei den Krankheiten und Leiden um rein körperliche oder aber um solche auch oder ausschließlich
seelischer Natur handelt.
Es ist auch nicht wichtig, ob "richtige" Diagnosen medizinischer Art gestellt oder entsprechende
Ratschläge erteilt werden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit oder Methode auf Heilung oder
Linderung von Krankheiten, Schmerzen und Leiden abzielt bzw. beim Behandelten dieser Eindruck
erweckt wird. Ausübung der Heilkunde liegt also auch vor, wenn von körperlichen
Schmerz- oder Leidenszuständen mit vermeintlichen oder vorgetäuschten übersinnlichen Kräften
geheilt werden soll
.


Hier der original Link

http://www.salzgitter.de/rathaus/fac...php?p=0,1,8,11

Ich wollte euch das nur mitteilen, wenn die Gesundheitsämter das jetzt alles so handhaben, bewegen sich einige von uns auf sehr dünnem Eis.

Liebe Grüße

Snow
Snowblack ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 08:39   Heilpraktikergesetz Beitrag #2 (permalink)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke, liebe Snow.

Wir nähern uns anscheinend wieder dem Mittelalter ... Hexenwahn etc.

Da sitzen so olle Knilche und meinen sie wissen alles und

bääh, wo leben wir denn?
  Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 10:04   Heilpraktikergesetz Beitrag #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2010
Ort: Schwelm
Beiträge: 17
Standard

Moin zusammen,

ich denke da lehnt sich gute Fr. Just o.V. (was hier denke ich eher "ohne Sachverstand bedeuten soll) etwas weit aus dem Fenster.

Nachwievor ist die Reikigabe KEINE Handlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes.

Der Beschluss vom BverfG vom 02.03.2004 ist immer noch in Kraft.

Hier noch mal der Link dazu: http://www.bundesverfassungsgericht....bvr078403.html

Es findet bei der Reiki"Behandlung" ja keine Behandlung in dem Sinne statt.
Es sollen ja die Selbstheilungskräfte aktiviert wérden - aber wem sag ich das hier...
Ihr habt mit Sicherheit bedeutend mehr Ahnung von Reiki als ich - Bin ja leider noch nicht mal eingeweiht...aber die Zeit wird kommen...

Ich schweife ab.....

Vielmehr ziehlt die "Behandlung" doch u.a. darauf ab den Gesundungswillen des Kunden oder Klienten zu stärken.
Das Salben, Segnen und Beten für Personen ist ja auch nicht nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten....

Ich denke man muss nicht immer alles so heiß essen, wie es in Salzgitter gekocht wird...

Geändert von Snoopy (22.04.2010 um 10:12 Uhr)
Snoopy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 12:19   Heilpraktikergesetz Beitrag #4 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 92
Standard

Auf welchen Gesetzestext bezieht sich denn der Herr Oberbürgermeister?

Der muss sich doch - genau wie wir - an die aktuelle Rechtslage halten und kann nicht lustig drauflosinterpretieren.

Und was sagt überhaupt der Unterbürgermeister dazu? ;-)
Belloline ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 12:33   Heilpraktikergesetz Beitrag #5 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2010
Ort: Schwelm
Beiträge: 17
Standard

Das frage ich mich ja auch.
Deshalb vermute ich ja mangelende Sachkenntnis. *schulterzuck*
Snoopy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 13:11   Heilpraktikergesetz Beitrag #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ramba
 
Registriert seit: 02.02.2010
Ort: Schwabenland
Beiträge: 201
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Hallo,

Reiki ist dann erlaubnispflichtig, wenn z.B. Diagnosen gestellt werden, Hilfsmittel wie z.B. Radionikgeräte eingesetzt werden oder gar Empfehlungen bzgl. Bachblüten oder Homöopathie, Heiltees ja sogar Ernährungstips gegeben werden.

Reiki als geistiges oder energetisches Heilen nach jap. Tradition fällt nicht unter das HPG. Immer mit dem Hinweis: Kein Ersatz für Arzt oder HP Besuch.

Liebe Grüße
Jörg
ramba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 14:17   Heilpraktikergesetz Beitrag #7 (permalink)
Alter Nick: Stine
 
Benutzerbild von *Harmonie*
 
Registriert seit: 10.07.2003
Ort: Nähe Hameln
Beiträge: 1.423
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Ich denke, das ist auf eigenem Mist gewachsen.....vielleicht angestachelt von einigen HP's oder Ärzten.
Rechtlich hat dies, aufgrund des bestehenden Urteils, keine Auswirkungen.
Wichtig ist jedoch bei der Werbung mit z.B. Reiki, dass man keine Heilung verspricht, keine Diagnosen stellt und keinerlei Mittelchen empfiehlt. Dann kann einem keiner etwas. Und wenn man dann das Ganze noch als Entspannung deklariert, ist alles im grünen Bereich.

Liebe Snow, kannste mir mal den genauen Link geben? Auf der Seite finde ich es nicht. DANKE!

LG
Stine

Geändert von Apfelblüte* (22.04.2010 um 14:23 Uhr) Grund: Posting kurz zusammengeführt :).
*Harmonie* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 14:53   Heilpraktikergesetz Beitrag #8 (permalink)
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Benutzerbild von musashi
 
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Ort: Essen
Beiträge: 1.394
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danke für den link snow, das ist für mich mal wieder ein anstoss richtung heilpraktikerausbildung.
auch wenn man den hp nicht braucht, aber wenn man sich nicht in der grauzone bewegen will ist es doch schon schön ihn zu haben. dann darf man auch was und muss sich nicht immer hinter kann, könnte usw. beschäftigen...

liebe grüsse
hendrik
musashi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 15:15   Heilpraktikergesetz Beitrag #9 (permalink)
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Benutzerbild von Apfelblüte*
 
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Beiträge: 3.022
Apfelblüte* eine Nachricht über Skype™ schicken
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Huhu Hendrik,

ich hege ja den selben Wunsch in mir.. , weißt Du ja bestimmt..

Leider Gottes ist aber auch der HP-Schein keine Freikarte in's Glück , auch Heilpraktiker sind noch enorm eingeschränkt in ihrer Arbeit.

Vielleicht ändert sich das irgendwann einmal, wäre wünschenswert, momentan hält aber die Schulmedizin noch alle Zügel in der Hand und bestimmt die Richtung. (Sorry für das OT, liebe Snowblack!)

Alles Liebe
Apfellbüte*
Apfelblüte* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 19:52   Heilpraktikergesetz Beitrag #10 (permalink)
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Benutzerbild von musashi
 
Registriert seit: 11.03.2009
Ort: Essen
Beiträge: 1.394
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... aber sie dürfen halt diagnostizieren, anraten und empfehlen und stehen nicht mit einem bein beim kadi wegen irgendwelcher abmahngeschichten...
musashi ist gerade online   Mit Zitat antworten
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