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05.02.2009, 20:48
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #1 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.01.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben?
Ich bin jetzt schon in verschiedenen Foren drüber gestolpert, habe aber irgendwie noch keine aussagekräftige Meinung gehört.
MUSS ich wenn ich Reiki als Gewerbe anmelde, oder als Nebengewerbe eine Heilpraktikerausbildung haben, oder mache ich mich strafbar, wenn ich Reiki (angemeldet) ohne ausführe?
Ich mache Ende Februar den 2. Grad.
LG Katja
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06.02.2009, 09:11
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #2 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 53
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Nein, Du musst kein Heilpraktiker sein!
Auf der Seite des Dachverbandes für geistiges Heilen kannst Du dazu folgendes lesen:
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.
Quellenangabe
Ich hoffe Dir damit Deine Frage soweit beantwortet zu haben
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07.02.2009, 11:44
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 1.440
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Zitat:
Zitat von Katie
MUSS ich wenn ich Reiki als Gewerbe anmelde, oder als Nebengewerbe eine Heilpraktikerausbildung haben, oder mache ich mich strafbar, wenn ich Reiki (angemeldet) ohne ausführe?
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Hallo Katja,
seit dem Urteil von 2004, auf welches Tim schon verwiesen hat, braucht man keine Heilpraktikerausbildung mehr um Reiki mit einem Gewerbe auszuüben. Neben dem DGH ist auch das Reikimagazin (Zeitschrift) eine gute Quelle, um immer auf den neuesten Stand zu sein.
Möchtest Du Dich mit Reiki selbständig machen?
http://www.reikiforum.de/gewerbeanme...ungen-216.html
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07.02.2009, 13:43
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.01.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
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Hallo!
Vielen Dank für Eure lieben Antworten  . Ich überlege einen übrigen kleinen Raum in unserem Haus für Reiki zu nutzen. Eine medizinische Liege (die man auch für unterwegs nutzen kann) habe ich die Tage von meinem Mann geschenkt bekommen. Allerdings nutze ich Reiki derzeit nur bei mir, meinen Kindern, meinem Mann und Verwandten- also ohne Entgeld selbstverständlich.
Anmelden möchte ich es denke ich, wenn ich den 2. Grad auch habe, weil ich dann viel effektiver mit Klienten arbeiten kann. Habe gerade etwas wenig Zeit, werde mir nacher mal Deinen Link in Ruhe zu Gemüte führen. Danke dafür  .
LG und alles Liebe,
Katja
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07.02.2009, 16:53
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #5 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 53
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Zitat:
Zitat von Katie
Anmelden möchte ich es denke ich, wenn ich den 2. Grad auch habe, weil ich dann viel effektiver mit Klienten arbeiten kann.
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Wieso denkst Du, dass Du mit dem zweiten Grad effektiver arbeiten kannst? Ich habe auch den zweiten Grad aber mir ist der persönliche Kontakt doch viel angenehmer.
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05.04.2009, 21:09
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #6 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 11
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muss man denn unbedingt ein gewerbe anmelden, kann man denn nicht auch einfach als freiberufler arbeiten...Das ist glaube ich steuerrechtlich einfacher......Da würde ich mich mal nach erkundigen beim steuerberater..
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06.04.2009, 08:11
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.07.2008
Ort: Monschau- Konzen
Beiträge: 996
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Du brauchst keinen Heilpraktiker zu haben um Reiki auszuüben .
Lese mal unter dem Dachverband für Heiler nach .
Da bekommst du alle Informationen .
LG kiki
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07.04.2009, 17:07
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #8 (permalink)
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Gast
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Hallo Kati
Natürlich ist eine Gewerbe-Anmeldung erforderlich, sobald steuerpflichtiger Gewinn entsteht. Dabei ist natürlich zunächst das so genannte Kleingewerbe , ohne Vorsteuer-Abzugsberechtigung möglich. Ob es als Freiberufler möglich ist, weiss ich nicht, machte aber wohl wenig Sinn. Solltest Du Reiki-Anwendungen lediglich als Hobby, ohne finanzielles Interesse, betreiben, ist keine Gewerbe-Anmeldung erforderlich.
Heilpraktiker musst Du nicht sein, da Du ja keine Diagnose erstellst und danach die Heilung einleitest, sondern Reiki aktiviert lediglich die Selbstheilungskräfte, ohne jegliche Diagnose, durch Hand Auflegen (1.Grad) oder im mentalen (2.Grad), bzw sprituellen (3.Grad) Bereich. Somit bist nicht Du die Heilerin, sondern der Körper selbst.
Rechtlich verweise ich dazu zu einer Zitierung vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
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07.04.2009, 22:31
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Jena
Beiträge: 588
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hallo,
ich weiß nicht, ob es bundeslandabhängig ist, mein gewerbeamt hat mir jedenfalls erklärt, dass ich für die behandlungen ein gewerbe anmelden muss, die lehrertätigkeit, also seminare und weihen, freiberuflich gelten. aber das mit der freiberuflichkeit bei der lehrertätigkeit entscheidet wohl jedes finanzamt wie es will, so meinte es jedenfalls die dame bei mir auf dem gewerbeamt. aber da man ja nun nicht permanent am weihen ist, kann man das auch über das gewerbe laufen lassen. wäre sonst nur unnötiger aufwand, da man jedes fitzelchen trennen muss, was gewerblich und was freiberuflich gemacht wurde und auch eingekauft wurde, büromaterial usw. wenn man nicht schon freiberuflich anderweitig arbeitet, würde ich es lassen und über das gewerbe laufen lassen.
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22.04.2009, 00:07
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Muss man für Reiki den Heilpraktiker haben? Beitrag #10 (permalink)
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Gast
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Aloha zusammen,
also so wie mir bei den "Ämtern" mitgeteilt wurde, muss ich als selbstständige Heilerin ein Gewerbe anmelden (sowie ich Geld einnehme). Anders sieht es mit der Heilpraktikertätigkeit aus, das gilt dann als "Freiberufliche Tätigkeit".
LG
Meerengel
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