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30.01.2010, 20:24
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TK gegen Geld Beitrag #11 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.07.2008
Ort: Monschau- Konzen
Beiträge: 996
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Hallo,
Habe jetzt rausgefunden ,bei Fernbehandlungen darfst keine Preise angeben .
Kannst aber angeben das Spenden erwünscht sind.
LG kiki
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30.01.2010, 23:38
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TK gegen Geld Beitrag #12 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Jena
Beiträge: 588
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naja, aber das mit den spenden ist rechtlich und steuerrechtlich auch son ding.
daher biete ich sämtliche fernbehandlungen immer mit beratung/gesprächen an. somit ist ja eine leistung erbracht worden. es geht ja darum, dass fernreiki als nicht erbrachte dienstleistung gilt. daher muss man noch was bieten, dann ist eine leistung da und die fernbehandlung halt ein bestandteil. fernweihen darf man ja auch durchführen gegen geld. unterschied zur fernbehandlung ist lediglich, dass bei den fernweihen eine urkunde und ein skript existiert. dies allein reicht, damit man geld dafür nehmen darf, da es ja eine leistung/ ein produkt gibt.
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31.01.2010, 08:51
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TK gegen Geld Beitrag #13 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.08.2008
Ort: Soest (zwischen Dortmund und Paderborn)
Beiträge: 2.999
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vorsicht: auch spenden sind zu versteuern.
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31.01.2010, 12:22
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TK gegen Geld Beitrag #14 (permalink)
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Registriert seit: 01.10.2009
Beiträge: 0
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also, ich bin wirklich der meinung das man damit gar nicht werben darf, ich muss mal schauen ob ich den artikel noch finde.
"da es nicht nachgewiesen ist, dass eine fernbehandlung stattgefunden hat, oder es überhaupt geht... vortäuschung falscher tatsachen... ist es generell verboten damit zu werben..."
irgendwie so, ich such mal.
liebe grüße apollo
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31.01.2010, 13:13
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TK gegen Geld Beitrag #15 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Jena
Beiträge: 588
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aber sobald ein anderer bestandteil hinzukommt, beratung, ausbildung etc. ist eine leistung erbracht worden. sonst dürfte man fernweihen, wie gesagt, auch nicht anbieten. darf man aber, da es die unterlagen und die urkunde gibt. 
der unterschied zu direktbehandlungen ist lediglicher der, dass man anwesend ist. allein der termin, die anwesenheit und das man hier und da ein wort wechselt. und genau das gilt genau genommen als dienstleistung, womit das ganze als erbrachte dienstleistung gilt.
Geändert von mondgoettin (31.01.2010 um 13:16 Uhr)
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31.01.2010, 13:57
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TK gegen Geld Beitrag #16 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: Niederbayern
Beiträge: 3.469
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Liebe Mondgöttin,
so habe ich es auch verstanden und auch meine HP daraus ausgerichtet.
Euch einen schönen Tag
Doris
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31.01.2010, 19:47
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TK gegen Geld Beitrag #17 (permalink)
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Registriert seit: 01.10.2009
Beiträge: 0
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ich meinte auch nicht die bezahlung sondern die werbung. dh ich darf auf der internetpräsenz nicht mit fernbehandlungen werben.
lieben gruß apollo
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31.01.2010, 20:58
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TK gegen Geld Beitrag #18 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: Niederbayern
Beiträge: 3.469
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Liebe Apollo,
was genau verstehst Du unter Werbung, Du kannst ja mal bei mir schauen, ob es so geht, oder ob das auch Werbung ist.
Danke Dir, die Daten hast Du ja, morgen gehts bei mir los.
Herzliche Grüße
Doris
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01.02.2010, 00:12
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TK gegen Geld Beitrag #19 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Jena
Beiträge: 588
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ich denke schon, dass man dafür werben kann, man darf nur für reine behandlungen kein geld nehmen und das auch so nicht bewerben. daher immer der zusatz mit den gesprächen/ beratungen.
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01.02.2010, 09:54
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TK gegen Geld Beitrag #20 (permalink)
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Registriert seit: 01.10.2009
Beiträge: 0
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Gefunden!!!
hatte das doch hier schonmal gepostet, also denn:
1. Gesetzestext
2. Erläuterung
ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
lieben gruß apollpo
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