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12.09.2008, 21:39
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Was gilt denn nun? Beitrag #11 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Kreis Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 1.882
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Habe nochmal das Reiki-Magazin/Ausgabe 3/2007 rausgesucht, in dem über die Betriebshaftpflicht-Versicherung für Reiki-Behandler aufgeklärt wurde.
Hier der Text: "Die WACO-Group, ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Versicherungen und Finanzen, bietet seit kurzem eine Betriebshaftpflichtversicherung für Therapeuten und Behandler im Bereich alternativer Heilmethoden an, auch Reiki ist einbezogen.Bei Unfällen oder Schäden während oder nach einer Reiki-Behandlung, während eines Reiki-Seminars oder dergleichen ist der Reiki-Behandler in der Pflicht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass derjenige haftet, der anderen einen Schaden zufügt. Der Schaden muss also vom Verursacher ersetzt werden. Die meisten Reiki-Behandler haben eine private Haftpflichtversicherung, diese gilt aber NICHT für den beruflichen Bereich. Sie gilt auch dann nicht, wenn man nur ab und an mal eine Reiki-Behandlung gibt. Daher könnte das Angebot für Reiki-Behandler, die mit Reiki ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise verdienen, prüfenswert sein. Schliesslich sind Berufshaftpflichtversicherungen in anderen Branchen längst üblich.........................!"
Der Artikel ist von der Redaktion des Reiki-Magazin´s!
Herzliche Grüße
Jürgen
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12.09.2008, 22:54
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Was gilt denn nun? Beitrag #12 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.09.2007
Ort: Obb.
Beiträge: 268
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Hallo Jürgen,
dann hat sich da seit 2006 was geändert.Damals hat mir das Landratsamt -als ich mein Gewerbe angemeldet habe - ne Menge Auflagen gemacht und man hat mir aber auch gesagt, dass meine Privat-Haftpflicht ausreichend ist...
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13.09.2008, 08:56
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Was gilt denn nun? Beitrag #13 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Kreis Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 1.882
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Hi Chapola,
da ich Reiki auf einem Fundament des tiefen Vertrauens ausübe, habe ich auch selbst lange überlegt ob ich so eine Versicherung abschliessen soll, da ich eigentlich weiss, das die Arbeit mit Reiki die Menschen unter einen gewissen Schutz stellt.
Als ich dann einen Artikel las, wo berichtet wurde, das eine Frau nach den Reiki 1-Einweihungen eine Psychose entwickelt hat, und ich aus eigener Erfahrung weiss wie z.B. die Krankenkassen recherchieren bevor sie selbst zahlen (wenn man einen anderen "Schuldigen" findet ist man ja bekanntlich selbst aus der Verantwortung), dann habe ich mich nun doch entschlossen die Berufshaftpflicht abzuschliessen.
Wie sagt man so schön: Die beste Versicherung ist die, die man nie braucht.
In dieser Hoffnung......................., herzliche Grüße
Jürgen
Geändert von Hathor (13.09.2008 um 09:25 Uhr)
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13.09.2008, 10:37
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Was gilt denn nun? Beitrag #14 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.09.2007
Ort: Obb.
Beiträge: 268
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Ja lieber Jürgen,
da hast du wohl Recht.
Werde mich mal bei meiner Versicherung erkundigen, ob man diese Berufshaftpflicht kostengünstig in die Privat-Haftpflicht integrieren kann. Viele Versicherungen machen das.
Darum finde ich es auch sehr, sehr wichtig, bei Schülern, die sich zum 1. Grad anmelden, ein langes, tiefgehendes Gespräch über die Gründe ihres Entschusses zu führen. Und zwar ein paar Tage vor der Einweihung, damit sie noch Zeit haben, sich das zu überlegen....
Auch spüre ich,wenn mit der Person energetisch was nicht ganz in Ordnung ist. Ich habe auch schon eine Schülerin abgelehnt, weil ich das Gefühl hatte, dass sie nicht wirklich genug in ihrer Mitte, nicht genug gefestigt war und eine Einweihung mit ihren Folgen während und nach der 21 Tage sie vom Boden abheben könnte.
Da bin ich ganz vorsichtig. Die Tante einer Freundin ist in der Psychiatrie gelandet, weil sie mit ihren danach aufgetrenenen Visionen nicht klar kam.
Gut, dann wollen wir mal nicht hoffe, dass unseren Schülern Derartiges passiert.
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16.09.2008, 20:55
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Was gilt denn nun? Beitrag #15 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.09.2007
Ort: Obb.
Beiträge: 268
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@ Jürgen / Hathor
Darf ich mal fragen, was du für die Versicherunge bezahlst?
Die Angebote schwanken erheblich.
Meine Versicherung hat nur die BHV für Heilpraktiker und verlangt 267,-- Euro im Jahr...
(Was anderes gäbe es nicht! - hat der Vertreter gemeint)
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16.09.2008, 23:55
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Was gilt denn nun? Beitrag #16 (permalink)
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Gast
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Hathor!
Gut dass Du das mit der Psychose geschrieben hast. Dies ist einer der Hauptgründe für mich, KEINE Ferneinweihung machen zu lassen oder später zu machen.
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17.09.2008, 16:37
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Was gilt denn nun? Beitrag #17 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Kreis Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 1.882
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Hallo Chapola, Elradin und alle Andern,
Meine Versicherung kostet € 107,10 (inckl.Steuer) und nennt sich:
Profi-Schutz für Heilwesen
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für das Gesundheitswesen.
Im Reikimagazin unter dem Artikel bezüglich der Betriebshaftpflicht ist als
Info-Quelle angegeben:
Waco-Group Tel: 04193 - 980148
email: info@waco-group.de
www.waco-group.de/reiki
Chapola, gehe doch mal auf diese website und du wirst alle Infos finden. Wenn ich es richtig überblicke, ist die Vers. dort sogar noch etwas günstiger!
Eine gute Zeit für Euch alle!
Jürgen
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17.09.2008, 18:36
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Was gilt denn nun? Beitrag #18 (permalink)
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Gast
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Hathor!
Wie immer total lieb von Dir. Aber ich möchte gar keine Versicherung in Anspruch nehmen, nur weil ich mein Geld über Fern-Reiki mache.
Denn der finanzielle Schaden, den finde ich gar nicht so schlimm.....
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17.09.2008, 19:30
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Was gilt denn nun? Beitrag #19 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Kreis Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 1.882
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Hallo Elradin,
die Infos bezüglich Versicherung waren eigentlich für Chapola gedacht, da sie
mich darum gebeten hatte.
Sei so lieb und helfe mir, zu verstehen, was du damit meinst?
Aber ich möchte gar keine Versicherung in Anspruch nehmen, nur weil ich mein Geld über Fern-Reiki mache.
Denn der finanzielle Schaden, den finde ich gar nicht so schlimm..
DANKE!
Jürgen
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17.09.2008, 19:44
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Was gilt denn nun? Beitrag #20 (permalink)
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Gast
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Jürgen'!
Das würde den Rahmen hier sprengen.
Sache ist, dass es manchmal nicht gut ist, einfach nur Fernreiki zu geben. Oder vielleicht sogar eine Einweihung. Selbst eine Versicherung kann dann den wirklichen Schaden nicht abdecken.
äääh ok habe wieder zur verwirrung beigetragen.
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