Elradin,
wer spricht denn hier überhaupt von Fernreiki oder Einweihungen?
Kein Mensch !!!
Und wie knüpfst du davon einen Zusammenhang zu der Berufshaftpflicht?
Was meinst du überhaupt mit:
Denn der finanzielle Schaden, den finde ich gar nicht so schlimm..
Du hast doch das Beispiel so nützlich gefunden mit der
Reiki-Einweihungen und Psychose!? Natürlich ist da nicht die Reiki-Einweihung daran schuld, sondern liegt die Ursache ganz wo anders. Wenn du mal Reikimeister bist und gibst Seminare und es passiert so etwas..........................., das sind die Fälle wo du dann sicherlich heilfroh wärst wenn du für solche Eventualitäten eine Versicherung hättest.
Oder ein Klient kommt zu dir zur Behandlung, rutscht aus und bricht sich ein Bein........., was dann? Auch da würde nicht die private Haftpflichtversicherung greifen.
Das soll absolut kein Plädoyer für diese Versicherung sein, sondern nur eine Erklärung das es hier nicht um Ferneinweihung oder Fernreiki geht.
Gruß
Jürgen