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Reiki & Heilpraktiker

Reiki in Verbindung mit Heilpraktiken


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Alt 19.03.2003, 18:26   Was gilt denn nun? Beitrag #1 (permalink)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Was gilt denn nun?

Hallo!!

Wer kennt sich denn hier gut aus und weiß, was aktuell gültig ist? Ich habe Urteile gesehen (Versen + Frankfurt/M.), die erlauben die Reiki-Anwendung und andere verbieten sie. Wo ist das überhaupt eindeutig geregelt? Reiki ist doch gar keine zugelassene Heilmethode nach dem HPG. Wieso muss man dann so ne Zulassung nach HPG haben? Muss ich das verstehen??? Danke für alle Ratschläge!

cherry
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Alt 19.03.2003, 22:26   Was gilt denn nun? Beitrag #2 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2003
Beiträge: 1
Standard Re: Was gilt denn nun?

Hallo Cherry,

also im Moment sieht es folgendermaßen aus:

Nach Rücksprache mit dem Gewerbeamt liegt der große Unterschied in der Tatsache ob du heilst oder präventiv Gesundheitserhaltend tätig bist.

Reiki kann jede/r ausüben (entgegen der in diesem Forum leider vertretenen Meinung)

Es ist hier folgendes zu beachten:
1. Du darfst keine Heilung versprechen oder anbieten
2. Es sind Reiki Sitzungen oder Anwendungen - keinesfalls Behandlungen. Tja - es ist auch wichtig wie man das "Kind" nennt.
3. Reiki ist eine Entspannungsmethode die die Selbstheilungskräfte unterstützen bzw. aktivieren kann.
Reiki selbst heilt nicht!!!

Ich habe im Moment leider den Verdacht das es "Mode" ist, allen Reikianern den Heilpraktiker "Verkaufen" zu wollen.
Wenn Du damit wirklich heilen möchtest, also eine Anlaufstelle für kranke Menschen sein möchtest ist dies auch tatsächlich nötig (siehe Heilpraktiker-Gesetz).

Wenn Du jedoch Reiki als Weg zur Selbstfindung, Entspannung und daraus resultierend auch zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte anbieten möchtest, benötigst Du dazu keinen Heilpraktiker-Schein. Wenn Du Dich noch besser absichern möchtest, wende die doch an dein Gesundheitsamt oder Gewerbeamt.

Licht und Liebe

Renate
Renate ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2003, 00:26   Was gilt denn nun? Beitrag #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2003
Beiträge: 150
Standard Re: Was gilt denn nun?

Hallo!

Das frage ich mich ebenfalls. Mein zuständiges Gesundheitsamt (mittlerweile auch das Ordnungsamt) beharrt darauf und weicht nicht davon ab, dass ich Reiki nur mit HP-Zulassung anwenden darf.

Ich habe gestern mit meinem Anwalt telefoniert, der sich kundig machen wird und mir dann entsprechende Auskunft geben wird. Wenn ich mehr weiß, melde ich mich wieder mit dem Ergebnis.

Viele Grüße

Sabine
Sabine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2003, 12:18   Was gilt denn nun? Beitrag #4 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2003
Beiträge: 8
Standard Re: Was gilt denn nun?

Hallo zusammen,

ich habe diesbezüglich gute Infos bei der DGAM bekommen; www.dgam.de, link = Berufsverband f. Gesundheitspraktiker.
Kann ich nur empfehlen.
was ich sehr wichtig fand, waren die Infos bezügl. der Werbung. reiki als Begriff allein ist nämlich ausschliesslich in der Heilecke positioniert. Ich nenn das Kind jetzt Reiki zur Harmonisierung und allgemeinen Kräftigung. Nur als Beispiel.

Gruß Silke
silke schaubhut ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2003, 14:29   Was gilt denn nun? Beitrag #5 (permalink)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Was gilt denn nun?

Achtet bitte darauf das bei Euren Stempeln immer "Entspannung und Einweihung" dabei steht. Reiki allein, auch beim Stempel, im Briefkopf oder anderem geschriebenen fällt unters HP Gesetz. Dies gilt auch für gesagtes. Immer :"Ich biete Reiki- ENTSPANNUNG" an!!
Ausserdem hab ich mir übers Internet eine CD für den kleinen HP besorgt. Alles sehr kurz gefasst und nicht tausend Wiederholungen, aber ein guter Einstieg für den kleinen HP. Es entscheidet auch immer das Auftreten des zu Überprüfenden( nur mündlich zur Zeit), nicht nur das Wissen.
Ich selbst merke da meine Blockierungen und alten Muster mit Lernen und schaff ich ja doch nicht....
Gesagtes in der Kindheit ist ebend stark. So kann jeder dran arbeiten und es überwinden.g*
Allen viel Erfolg dabei.

Gruss
Sabine

CD gab es bei ebay zu ersteigern. Gesammeltes Wissen aus allen wichtigen Lernbüchern und einem Institut aus Hannover.
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Alt 08.09.2008, 13:43   Was gilt denn nun? Beitrag #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Elfenlüftchen
 
Registriert seit: 08.09.2008
Ort: wo es schön ist, es ist da schön
Beiträge: 941
Standard

Was bitte ist ein kleiner HP?
Elfenlüftchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2008, 15:56   Was gilt denn nun? Beitrag #7 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 31
Standard kleiner HP

Der kleine HP ist im Vergleich zum normalen HP nur auf "Psychotherapie" beschränkt. Er darf nicht behandeln im eigentlichen Sinne.
Ist zu vergleichen mit einem Mini-Psychologiestudium.

VG Britta
vonBritta ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2008, 16:41   Was gilt denn nun? Beitrag #8 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von kiki42
 
Registriert seit: 26.07.2008
Ort: Monschau- Konzen
Beiträge: 996
Standard Hallo

Ich weise immer meine Klienten darauf hin ,das meine Tätigkeit keinen Arzt ,und keinen Heilpraktiker ersetzt.ch verschreibe auch keine Medikamente.
Wer Selbstheilungskräfte des Klienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt,benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
vom 02.03.2004(AZ:1BvR 784/03




Reiki:geistiges Heilen nach japanischer Art
Reiki:Aktivierung der Selbstheilungskräfte.

LG kiki
kiki42 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2008, 09:13   Was gilt denn nun? Beitrag #9 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Hathor
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Kreis Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 1.882
Standard

Hallo an Alle,

zu der Rechtslage bei Reiki habe ich auf einer Website, Informationen DES DACHVERBANDES GEISTIGES HEILEN, zu diesem Thema gefunden. Man darf Reiki geben da es unter das geistige Heilen fällt, natürlich ohne Diagnosen zu erstellen. Man sollte den Klienten davon unterrichten das die energetische Behandlung nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker ersetzt.

Lest einfach selbst nach!

http://www.antakarana-zentrum.de

Auf der Startseite findet ihr einen Link: NEUES RECHT FÜR HEILER
Dort findet ihr alles.

Ich habe nebenberuflich eine kleine Praxis und habe vor Monaten im Reikimagazin einen Artikel gelesen über "Haftpflichtversicherung für Reikibehandler" (ca. €90.00/jährl).
Habe mich dann bei meiner Versicherung erkundigt und dort gab es nur eine Versicherung-Sparte für heilende Berufe und man hat mich dort unter "Physio-Therapeut" eingestuft, da sie "REiki" nicht als eigenständige Richtung in ihrem System drin hatten.
Da mir das Risiko zu gross war, dass wenn mal irgend ein Versicherungsfall auftreten sollte, mir gesagt würde, hier steht "Physio-Therapeut" und nicht "Reiki", habe ich denen meinen Flyer zugeschickt und sie haben in einem Nachtrag ALLES einzel aufgeführt was ich hier mache, sogar die Seminare. Ich gehe davon aus, dürfte ich das alles nicht tun, hätte mich keine Versicherung der Welt aufgenommen und versichert, denn die richten sich natürlich auch nach der Rechtslage.

Vielleicht hilft das einigen von euch weiter.
Herzliche Grüße
Jürgen
Hathor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2008, 13:26   Was gilt denn nun? Beitrag #10 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Chapola
 
Registriert seit: 14.09.2007
Ort: Obb.
Beiträge: 268
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Zitat:
Zitat von Hathor Beitrag anzeigen
Hallo an Alle,

zu der Rechtslage bei Reiki habe ich auf einer Website, Informationen DES DACHVERBANDES GEISTIGES HEILEN, zu diesem Thema gefunden. Man darf Reiki geben da es unter das geistige Heilen fällt, natürlich ohne Diagnosen zu erstellen. Man sollte den Klienten davon unterrichten das die energetische Behandlung nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker ersetzt.

Ich bin Mitglied im DGH. Nachdem ich Reiki in meinen Gewerbeschein mit aufgenommen habe, bekam ich vom Landratsamt die Auflage, jeden Klienten vor der Behandlung einen Hinweis unterschreiben zu lassen, dass ich weder Diagnosen stelle, keine Heilungsversprechen gebe, keine Medikamente verordne (auch z.B. keinen Kamillentee o.ä.), keine medizinische Geräte verwende und dass meine Tätigkeit nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker ersetzt.
Alternativ kann man das auch gut lesbar in seiner Praxis aushängen.

Was mir allerdings lange nicht bewusst war, es aber der RA vom DGH bestätigt hat, dass ich mich "Heilerin" nennen darf....


Lest einfach selbst nach!

http://www.antakarana-zentrum.de

Auf der Startseite findet ihr einen Link: NEUES RECHT FÜR HEILER
Dort findet ihr alles.

Ich habe nebenberuflich eine kleine Praxis und habe vor Monaten im Reikimagazin einen Artikel gelesen über "Haftpflichtversicherung für Reikibehandler" (ca. €90.00/jährl).
Habe mich dann bei meiner Versicherung erkundigt und dort gab es nur eine Versicherung-Sparte für heilende Berufe und man hat mich dort unter "Physio-Therapeut" eingestuft, da sie "REiki" nicht als eigenständige Richtung in ihrem System drin hatten.
Da mir das Risiko zu gross war, dass wenn mal irgend ein Versicherungsfall auftreten sollte, mir gesagt würde, hier steht "Physio-Therapeut" und nicht "Reiki", habe ich denen meinen Flyer zugeschickt und sie haben in einem Nachtrag ALLES einzel aufgeführt was ich hier mache, sogar die Seminare. Ich gehe davon aus, dürfte ich das alles nicht tun, hätte mich keine Versicherung der Welt aufgenommen und versichert, denn die richten sich natürlich auch nach der Rechtslage.

Vielleicht hilft das einigen von euch weiter.
Herzliche Grüße
Jürgen
Zu der Versicherung: da reicht auch eine ganz allgemeine private Hapftpflichtversicherung.... wurde mir beim DGH auf einem Regionaltreffen gesagt, denn man kann ja eigentlich keine medizinischen Fehler machen. Es kann ja nur sein, dass der Klient mal stolpert oder ausrutscht und da reicht die private HV auch...
Chapola ist offline   Mit Zitat antworten
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