Hallo Apollo,
dieses Verbot der Werbung für Fernbehandlung verstehe ich nicht ganz.

Vielleicht kannst du mich aufklären.
Heißt das, ich darf als Reikipraktizierender keine Fernanwendung anbieten? Ich habe in diesem Zusammenhang auch schon gehört, dass man zwar eine Fernanwendung anbieten und durchführen darf, aber kein Geld dafür verlangen!?
Dieses von dir genanntes Gesetz, habe ich so verstanden, dass keine Heilversprechen abgegeben und überzogene Selbstdarstellung/werbung vorgenommen werden darf. Und in Bezug auf die Fernbehandlungen, ist Werbung zum Erkennen und "behandeln" von Krankheiten nicht erlaubt (ohne den zu Behandelnden persönlich zu sehen). Wir Reiki-Praktizierende dürfen doch eh keine Diagnose (erkennen) stellen und auch nicht behandeln.
Ist eine Fernanwendung erlaubt oder nicht? und wenn, nur kostenfrei?
Darf ich z.B. eine Reiki Fernanwendung über Ebay (ich weiß, der ein oder andere mag diese plattform nicht

) anbieten? Bin gerade sehr verwirrt und wäre über eine Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüße
Sarina